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Information

Hiermit ermächtige ich den Verein TSGV Albershausen 1896 e.V. (Gläubiger - ID: DE34ZZZ00000135448), Zahlungen, wie z.B. den Mitgliedsbeitrag, Abteilungsbeitrag einzelner Abteilungen, sowie Kursgebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TSGV Albershausen 1896 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen

Information
Du hast die Möglichkeit, dich über dieses Formular als Mitglied im Verein TSGV Albershausen 1896 e.V. anzumelden.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in unserem Verein findest du HIER
Logo TSGV Albershausen 1896 e.V.

Auszug aus der Satzung des TSGV Albershausen 

Mitgliedschaft  
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen (ordentliche Mitglieder) und juristische Personen und nicht 
rechtsfähige Vereine (außerordentliche Mitglieder) sein. 
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes aufgrund eines schriftlichen 
Aufnahmeantrages. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die 
gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und – Pflichten gilt. Diese verpflichten sich 
damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderjährige volljährig 
wird. Die Zustimmung eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt. 
Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Eintrittserklärung. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt 
ein Jahr. 

Verlust der Mitgliedschaft  
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitglieds.  
Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitglieds endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss  
Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und wird mit Ende 
des laufenden Geschäftsjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr bis dahin erfüllt ist. 
Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeantrag bestimmten Regelungen 
entsprechend.  
Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied 
mit der Zahlung eines Beitrages für länger als ein Jahr im Rückstand ist, die Bestimmungen der Satzung oder 
die Interessen des Vereins verletzt, das Ansehen oder das Vereinsvermögen schädigt, Anordnungen oder 
Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt oder sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben 
unehrenhaft verhält.  

Beiträge  
Die Mitglieder sind grundsätzlich beitragspflichtig, soweit die Beitragsordnung nichts anderes bestimmt. Die 
Hauptversammlung kann Zusatzbeiträge und Umlagen festsetzen. Die Beitragssätze sowie Beitragsbefreiung 
sind in der Beitragsordnung geregelt.  

Ordentliche Mitglieder 
Bei der Aufnahme in den Verein kann eine Aufnahmegebühr erhoben werden; die Höhe der Beiträge und der 
Aufnahmegebühr wird von der Hauptversammlung festgelegt. Die Beiträge werden stets im ersten Monat des 
Geschäftsjahres fällig. Liegt der Beginn der Mitgliedschaft nach § 2 in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres, 
wird der Jahresbeitrag erhoben. Auf Antrag können die Beiträge vom Vorstand gestundet oder erlassen werden. 

Rechte und Pflichten der Mitglieder  
Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnung des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane 
verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem 
Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.  
Jedes Mitglied, welches das 18`te Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch 
Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in Hauptversammlungen teilnehmen.  
Jedes Mitglied ist berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, die Einrichtungen des Vereins 
zu benutzen und in allen Abteilungen des Vereins tätig zu sein. 

Organe des Vereins  
Organe des Vereins sind die Hauptversammlung, der Ausschuss und der Vorstand.

Auszug aus der Beitragsordnung (Stand 01.01.2026) 

Mitgliedsart     Beitragsklasse         Jahresbeitrag
Kinder bis 6 Jahre, wenn kein Elternteil Mitglied ist1036,00 €
Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre3072,00 €
Erwachsene über 18 Jahre40107,00 €
Familienbeitrag (einschließlich Kinder bis 18 Jahre)50166,50 €
Senioren ab 65 Jahren6047,00 €
Schüler und Studenten bis 25 Jahre (auf Nachweis)7072,00 €










 
 

Abteilungsbeitrag *     Jahresbeitrag 1. Personweitere Familienmitglieder
Cheerleader60,00 €60,00 €
Judo80,00 €35,00 € / 25,00 €
Kinder- u. Schülerturnen (ohne Eltern & Kind) 30,00 €5,00 €
Sportakrobatik 150,00 €100,00 € / 50,00 € / 0,00 €


* Abteilungsbeiträge werden von den Abteilungen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag des Hauptvereins erhoben.