Mitglied werden
Neue Mitgliedschaft
Auszug aus der Satzung des TSGV Albershausen
Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen (ordentliche Mitglieder) und juristische Personen und nicht
rechtsfähige Vereine (außerordentliche Mitglieder) sein.
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes aufgrund eines schriftlichen
Aufnahmeantrages. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die
gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und – Pflichten gilt. Diese verpflichten sich
damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderjährige volljährig
wird. Die Zustimmung eines Elternteils gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteils als erteilt.
Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum der Eintrittserklärung. Die Mindestmitgliedsdauer beträgt
ein Jahr.
Verlust der Mitgliedschaft
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitglieds.
Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitglieds endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss
Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und wird mit Ende
des laufenden Geschäftsjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr bis dahin erfüllt ist.
Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeantrag bestimmten Regelungen
entsprechend.
Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied
mit der Zahlung eines Beitrages für länger als ein Jahr im Rückstand ist, die Bestimmungen der Satzung oder
die Interessen des Vereins verletzt, das Ansehen oder das Vereinsvermögen schädigt, Anordnungen oder
Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt oder sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben
unehrenhaft verhält.
Beiträge
Die Mitglieder sind grundsätzlich beitragspflichtig, soweit die Beitragsordnung nichts anderes bestimmt. Die
Hauptversammlung kann Zusatzbeiträge und Umlagen festsetzen. Die Beitragssätze sowie Beitragsbefreiung
sind in der Beitragsordnung geregelt.
Ordentliche Mitglieder
Bei der Aufnahme in den Verein kann eine Aufnahmegebühr erhoben werden; die Höhe der Beiträge und der
Aufnahmegebühr wird von der Hauptversammlung festgelegt. Die Beiträge werden stets im ersten Monat des
Geschäftsjahres fällig. Liegt der Beginn der Mitgliedschaft nach § 2 in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres,
wird der Jahresbeitrag erhoben. Auf Antrag können die Beiträge vom Vorstand gestundet oder erlassen werden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnung des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane
verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem
Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.
Jedes Mitglied, welches das 18`te Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch
Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in Hauptversammlungen teilnehmen.
Jedes Mitglied ist berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, die Einrichtungen des Vereins
zu benutzen und in allen Abteilungen des Vereins tätig zu sein.
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Hauptversammlung, der Ausschuss und der Vorstand.
Auszug aus der Beitragsordnung (Stand 01.01.2026)
| Mitgliedsart | Beitragsklasse | Jahresbeitrag |
|---|---|---|
| Kinder bis 6 Jahre, wenn kein Elternteil Mitglied ist | 10 | 36,00 € |
| Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre | 30 | 72,00 € |
| Erwachsene über 18 Jahre | 40 | 107,00 € |
| Familienbeitrag (einschließlich Kinder bis 18 Jahre) | 50 | 166,50 € |
| Senioren ab 65 Jahren | 60 | 47,00 € |
| Schüler und Studenten bis 25 Jahre (auf Nachweis) | 70 | 72,00 € |
| Abteilungsbeitrag * | Jahresbeitrag 1. Person | weitere Familienmitglieder |
|---|---|---|
| Cheerleader | 60,00 € | 60,00 € |
| Judo | 80,00 € | 35,00 € / 25,00 € |
| Kinder- u. Schülerturnen (ohne Eltern & Kind) | 30,00 € | 5,00 € |
| Sportakrobatik | 150,00 € | 100,00 € / 50,00 € / 0,00 € |
* Abteilungsbeiträge werden von den Abteilungen zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag des Hauptvereins erhoben.